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Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir bemühen uns, diesen Webauftritt barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0. 

Unten finden Sie die Erklärung zur Barrierefreiheit:

  • Text,
  • als Text in leichter Sprache
  • als Video in Deutscher Gebärdensprache

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den auf dem unter https://envoconnect.com/ veröffentlichten Webauftritt der ENVOCONNECT.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieses Angebot ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 22. Oktober 2025 durchgeführten Selbstbewertung.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Diese Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei: 

Unvereinbarkeit mit BITV 2.0 
Teilbereiche, die nicht oder noch nicht barrierefrei sind entsprechend den Kriterien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG):

  • Untertitel für Inhalte mit Audio (aufgezeichnet) (außer als Medienalternative für Text gekennzeichnet) - Synchrone Untertitel (WCAG 1.2.1) sind nicht vorhanden und werden nicht für alle aufgezeichneten Audioinhalte in synchronisierten Medien bereitgestellt, außer die Medien sind eine Medienalternative für Text und als solche deutlich gekennzeichnet.
    Maßnahmen: Bereitstellen von synchronen Untertiteln und Bedienfelder zum Einblenden der Untertitel; Geplante Umsetzung bis 31.12.2026
  • Wiederholte Blöcke wie die Navigation können nicht umgangen werden (WCGA 2.4.1)
    Maßnahmen: Anpassungen an Programmierung; Geplante Umsetzung bis 31.12.2026
  • Kontraste von Texten und Text-Bildern haben in der visuellen Darstellung nicht immer ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1. (WCAG 1.4.3)  
    Maßnahmen: Kontrast erhöhen durch Anpassungen an Design und Programmierung; Geplante Umsetzung bis 31.12.2026
  • Software mit Benutzungsschnittstellen halten die Werte der Benutzerpräferenzen für Plattformeinstellungen für Maßeinheiten, Farbe, Kontrast, Schriftart, Schriftgröße und Fokuszeiger nicht ein. 
    Maßnahmen: Anpassungen an der Programmierung; Geplante Umsetzung bis 31.12.2026

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 23.10.2025 überarbeitet.

Möchten Sie Barrieren melden? (Feedback-Möglichkeit)

Wir möchten unser Angebot gerne weiter verbessern. Teilen Sie uns Ihre Probleme und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit gerne per E-Mail mit: moin@encovonnect.com

Kontakt zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik

Falls Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden. Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung.

Erklärung zur Barrierefreiheit in leichter Sprache

Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit

in Leichter Sprache

Jeder soll Internet-Seiten und Apps gut nutzen können.

Das soll so sein für alle Menschen.

Also zum Beispiel auch für

  • blinde Menschen.
  • gehörlose Menschen.
  • Menschen, die nicht alle Finger bewegen können.

Darum sollen Internet-Seiten und Apps barrierefrei sein.
 
In diesem Text steht:

Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?

Und wo können Sie sich beschweren, 

  • wenn eine Internet-Seite nicht barrierefrei ist?
  • wenn eine App nicht barrierefrei ist?
     

Regeln im Gesetz

Ab dem 23. September 2020 muss es so sein:

Öffentliche Stellen brauchen für ihre Internet-Seiten und Apps

eine Erklärung zur Barrierefreiheit.

Das steht in der EU-Richtlinie 2016/2102.

EU-Richtlinien sind für alle Länder in der EU.

Die Länder müssen aus den Richtlinien eigene Gesetze und

Verordnungen machen.

In Deutschland heißt die Verordnung BITV 2.0.

Auch Bremen muss sich an diese Verordnung halten.

Was sind öffentliche Stellen?

Öffentliche Stellen arbeiten für die Verwaltung von einem Bundesland

oder von der Bundesregierung. Öffentliche Stellen sind zum Beispiel

  • Ämter und Behörden
  • einige Firmen für Wohnungsbau
  • Schulen und einige KiTas

Das Finanzamt ist zum Beispiel eine öffentliche Stelle.

Öffentliche Stellen sind auch Einrichtungen,

die fast nur Geld vom Staat bekommen.

Zum Beispiel:

  • einige Museen, Bibliotheken und Theater
  • einige Schwimmbäder und Sport-Anlagen

Ein Supermarkt ist zum Beispiel keine öffentliche Stelle.
 
Was ist die Erklärung zur Barrierefreiheit?

Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Text.

Der Text ist

  • auf allen Internet-Seiten von öffentlichen Stellen
  • in allen Apps von öffentlichen Stellen

Wir schreiben hier aber immer nur kurz: Internet-Seiten.

In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht:

  • Wie barrierefrei ist die Internet-Seite?

Fachleute können das prüfen.

Die öffentliche Stelle kann das auch selbst prüfen.

  • Gibt es noch Barrieren auf der Internet-Seite?

Dann steht eine Liste mit den Barrieren in der Erklärung.

  • Vielleicht muss nicht die ganze Internet-Seite barrierefrei sein.

Es gibt also vielleicht Ausnahmen.

Dann steht eine Liste mit den Ausnahmen in der Erklärung.

Wichtig:

Die öffentliche Stelle darf nicht selbst über die Ausnahmen bestimmen.

Es gibt strenge Regeln für die Ausnahmen. 

  • In der Erklärung muss auch das Datum sein,
    von wann die Erklärung ist.

Wichtig:

Das Datum darf nicht älter als ein Jahr sein.

Die öffentlichen Stellen müssen nämlich jedes Jahr prüfen:

Wie barrierefrei ist unsere Internet-Seite?

Und dann müssen sie die Erklärung zur Barrierefreiheit neu machen.

 
Barrieren melden

Sie wollen die Internet-Seite nutzen.

Aber das geht nicht,

weil es noch Barrieren gibt?

Dann können Sie sich beschweren.

In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht,

wo Sie sich beschweren können.

Zum Beispiel:

  • mit einer E-Mail
  • mit einem Anruf
  • mit einem Kontakt-Formular

Hier können Sie sich über Barrieren auf

dieser Webseite beschweren:

Telefon: 0471 309 01-500

E-Mail: moin@encovonnect.com
 
Sie können sich über diese Dinge beschweren:

  • Es gibt Barrieren auf der Internet-Seite.

Und diese Barrieren stehen nicht in der Erklärung zur Barrierefreiheit.

  • Sie brauchen Infos von der Internet-Seite,

aber die Infos sind nicht barrierefrei.

Zum Beispiel:

Ihr Computer kann eine wichtige PDF-Datei nicht vorlesen.

  • Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist älter als ein Jahr.

Die öffentliche Stelle hat 2 Wochen Zeit,

um Ihnen eine Antwort zu geben.

Dauert die Antwort länger als 2 Wochen?

Oder hilft Ihnen die Antwort nicht?

Dann können Sie sich bei dieser Stelle beschweren:

Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik

Am Markt 20

28195 Bremen

Telefon: 0421 361 181 87

E-Mail: office@lbb.bremen.de

 
Die Zentralstelle prüft Ihre Beschwerde.

Die Zentralstelle redet dann mit der öffentlichen Stelle.

Und die Zentralstelle gibt der öffentlichen Stelle einen Termin.

Bis zu diesem Termin müssen die Barrieren weg sein.

Hält sich die öffentliche Stelle nicht an den Termin?

Dann kümmert sich eine Schlichtungsstelle um den Streit.

Wichtig:

Sie müssen nichts dafür bezahlen:

  • nichts für die Arbeit von der Zentralstelle
  • nichts für die Arbeit von der Schlichtungsstelle 

Dieser Text ist ein Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit.

Denn jeder soll wissen, 

welche Rechte er oder sie hat.

Nutzen Sie Internet-Seiten oder Apps von einer öffentlichen Stelle?

Aber es gibt Probleme mit der Barrierefreiheit?

Dann lesen Sie auch die Erklärung zur Barrierefreiheit

auf der Internet-Seite oder in der App.

In der Erklärung sind Infos, wo Sie sich beschweren können.

Sie müssen sich zuerst bei der öffentlichen Stelle beschweren.

Erst dann kann Ihnen die Zentralstelle helfen.

Erklärung zur Barrierefreiheit in Gebärdensprache als Video

Video, 25,4 mb mp4, hier ansehen:

Als öffentliche Stellen der Freien Hansestadt Bremen sind wir verpflichtet, für unsere digitalen Angebote Informationen zu den wesentlichen Inhalten des Angebots und der Navigation in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache bereitzustellen. Die Umsetzung ist bis 31.12.2026 geplant.

Downloadlinks

Erklärung zur Barrierefreiheit (PDF, 90 KB)

Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache (PDF, 165 KB)

Erklärung zur Barrierefreiheit in Deutscher Gebärdensprache (mp4, 24.2 MB)

Green Focus
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03.-04. September 2025
Energieleitzentrale Bremen

 

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